Allgemeine Seminarbedingungen der Menne GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich/Auftraggeber-AGB/Nachweis der Unternehmereigenschaft

(1) Alle Seminarleistungen und Seminarangebote der/von Menne GmbH & Co. KG (nachfolgend „wir“,„uns“ „Menne GmbH & Co. KG“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Seminarbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) betreffend Seminare schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Seminarleistungen oder Seminarangebote von Menne GmbH & Co. KG dem Auftraggeber gegenüber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

Für unsere sonstigen Leistungen und Angebote halten wir gesonderte AGB vor.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Menne GmbH & Co. KG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Unsere Seminarleistungen und Seminarangebote richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB. Wir können vor Vertragsschluss verlangen, dass der Auftraggeber uns seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z. B. durch Angabe seiner USt-IdNr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von dem Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 2 Anmeldung/Vertragsschluss, Vertragssprache und Vertragstext

(1) Die Darstellung der Seminare auf unserer Website unter https://menne-training.de/ sowie in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog/eine Aufforderung zur Auftragserteilung/Anmeldung (invitatio adofferendum) dar.

(2) Erteilt der Auftraggeber uns einen Auftrag bzw. gibt er uns gegenüber eine Anmeldung ab, liegt darin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 145 BGB.

Erfolgt die Beauftragung/Anmeldung nicht über unser unter https://menne-training.de/ vorgehaltenes Anmeldeformular, ist der Auftraggeber an seine Erklärung sechs Werktage ab Abgabe bzw. bei Beauftragung/Anmeldung in Textform (z. B. per E-Mail) ab Versendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Auftraggeber zugeht.

(3) Alternativ zur Direktbeauftragung/Direktanmeldung des Auftraggebers unterbreiten wir diesem auf Wunsch auch gerne ein verbindliches Angebot (im Sinne des § 145 BGB). An dieses sind wir sechs Werktage ab Versendung gebunden. Der Auftraggeber ist berechtigt, unser Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich zur Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Annahme bei uns.

(4) Erfolgt die Beauftragung/Anmeldung über unser unter https://menne-training.de/ vorgehaltenes Anmeldeformular, gilt abweichend von § 2 (2) und (3) Folgendes:

Das Ausfüllen der Anmeldemaske ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vielmehr kann der Auftraggeber den Anmeldevorgang durch Anklicken des „X“ oder Schließen des Browserfensters abbrechen.

Mit dem Anklicken des Buttons „Abschicken“ gibt der Auftraggeber uns gegenüber dann aber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dieses Angebot können wir bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

Nach der Anmeldung erhält der Auftraggeber von uns eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Anmeldung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar.

Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Anmeldebestätigung zustande.

Wir speichern den Vertragstext und senden dem Auftraggeber die Anmeldedaten per E-Mail zu.

Die AGB können außerdem jederzeit durch die Betätigung des „Speichern“ – oder des „Drucken“ –Buttons am Fuß dieser Seite abgespeichert bzw. ausgedruckt werden.

(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

§ 3 Preise, Zahlung und Rechnung

(1) Die Preise gelten für den in der Anmeldebestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen bzw. Leistungsänderungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Für im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehende, erforderliche und einzeln nachzuweisende Auslagen von Menne GmbH & Co. KG wird vereinbart, dass diese vom Auftraggeber an Menne GmbH& Co. KG zusätzlich zu erstatten sind, auch soweit diese nicht ausdrücklich als gesonderter Posten bereits vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere für die im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Reise-, Wege- und Unterbringungskosten und sonstige Spesen. Menne GmbH & Co. KG ist bestrebt, den Auftraggeber im Vorfeld über das Entstehen derartiger Auslagen zu informieren.

(3) Rechnungsbeträge sind sofort netto zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Menne GmbH & Co. KG. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 %p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 4 Leistung und Leistungszeit

(1) Von der Menne GmbH & Co. KG in Aussicht gestellte Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(2) Die Menne GmbH & Co. KG kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen der Menne GmbH & Co. KG gegenüber nicht nachkommt.

(3) Die Menne GmbH & Co. KG haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften) verursacht worden sind, die die Menne GmbH& Co. KG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Menne GmbH & Co. KG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Menne GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Durchführung des Seminars nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche ausdrückliche Erklärung gegenüber der Menne GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten.

(4) Gerät die Menne GmbH & Co. KG mit einer Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 5 dieser AGB beschränkt.

§ 5 Stornierung einer Anmeldung

(1) Der Auftraggeber kann die Anmeldung jederzeit stornieren.

(2) Bis 5 Wochen vor Seminarbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Anschließend sind wir dazu berechtigt, den vollen Preis als Stornogebühr zu berechnen.

(3) Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass uns kein Schaden entstanden oder dass der uns entstandene Schaden niedriger ist, als die geforderte Stornogebühr. Er kann außerdem an Stelle des verhinderten Teilnehmers in Abstimmung mit uns einen Ersatzteilnehmer schicken. Eine Stornogebühr fällt dann nicht an.

(4) Die voranstehenden Regelungen gelten bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen entsprechend.

§ 6 Haftung

Für die Haftung von Menne GmbH & Co. KG auf Schadensersatz gilt Folgendes:

(1) Auf Schadensersatz haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese

a. auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter

oder

Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind

oder

b. auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen

oder c. auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen

oder d. wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.

(2) Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu § 5 (1) a. bis d. besteht, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden.

Vertrags wesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.

(3) Darüber hinaus haften wir, soweit Schadensersatzansprüche durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

(4) Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

(5) Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

§ 7 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Menne GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber nach Wahl der Menne GmbH & Co. KG Bielefeld oder der Sitz des Auftraggeber. Für Klagen gegen die Menne GmbH & Co. KG ist in diesen Fällen jedoch Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen der Menne GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.